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   OVG Niedersachsen, 12.09.2016 - 12 OA 54/16   

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https://dejure.org/2016,28837
OVG Niedersachsen, 12.09.2016 - 12 OA 54/16 (https://dejure.org/2016,28837)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.09.2016 - 12 OA 54/16 (https://dejure.org/2016,28837)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. September 2016 - 12 OA 54/16 (https://dejure.org/2016,28837)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 42 Abs. 2 VwGO; § 86 Abs. 1 VwGO; § 162 Abs. 1 VwGO
    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für ein Privatgutachten bei nachträglicher Nützlichkeit; Privatgutachten zu den Auswirkungen der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von sechs Windkraftanlagen (hier: Windpark ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für ein Privatgutachten bei nachträglicher Nützlichkeit; Privatgutachten zu den Auswirkungen der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von sechs Windkraftanlagen (hier: Windpark ...

  • RA Kotz

    Privatgutachten - Erstattungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Denkmalschutz; Denkmalwürdigkeit; Erinnerung; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Kosten; Kostenbeschwerde; Kostenerinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss; mündliche Verhandlung; Notlage, prozessuale; Privatgutachten; Sachbeistand; Sachverständiger; Urkundsbeamter; ...

  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für ein Privatgutachten bei nachträglicher Nützlichkeit; Privatgutachten zu den Auswirkungen der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von sechs Windkraftanlagen (hier: Windpark ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Kostenerstattung von Privatgutachten bei Erstellung ohne prozessuale Notlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 80
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11

    Vermittlung von Drittschutz gegenüber dem Eigentümer eines Denkmals durch § 8 S.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2016 - 12 OA 54/16
    Denn zutreffend weist der Beklagte darauf hin, dass zum hiernach maßgeblichen Zeitpunkt bereits mehrere, dem Kläger günstige fachliche Stellungnahmen vorhanden waren, insbesondere die Stellungnahme der Bezirksregierung Lüneburg vom 2. Juli 2004 (Bl. 1522 f. Bd. VI GA), die darin in Bezug genommene (vgl. Senatsurteil v. 23.8.2012 - 12 LB 170/11 -, S. 26, Zeilen 11 bis 15 [Bl. 1022 Rücks. Bd. V GA]) Stellungnahme des Beigeladenen zu 3) selben Datums (Bl. 781 ff. Bd. IV GA) und der Vermerk der Mitarbeiterin des Beklagten Frau N. vom 12. Oktober 2004 (Bl. 1525 f. Bd. VI. GA).

    Soweit namentlich der Stellungnahme der Beigeladenen zu 3) vom 2. Juli 2004 (Bl. 781 ff. Bd. IV GA) objektiv keine genügende Aussagekraft zukam (vgl. Senatsurteil v. 23.8.2012 - 12 LB 170/11 -, S. 32, letzter Absatz, und S. 33, erster Absatz, des Abdrucks [Bl. 1025 f. Bd. V GA]), ist weder dargetan noch ersichtlich, dass es eines Privatgutachtens bedurfte, um dies zu erkennen.

    Zum Zeitpunkt der Beauftragung dieser Stellungnahme lagen über das Gutachten des Prof. Dr. G. vom 31. Mai 2005 hinaus nicht nur unter anderem die Stellungnahme der Bezirksregierung Lüneburg vom 2. Juli 2004 (Bl. 1522 ff. Bd. VI GA), die hierin in Bezug genommene Stellungnahme des Beigeladenen zu 3) selben Datums (Bl. 781 ff. Bd. IV GA) und der Vermerk der Mitarbeiterin des Beklagten Frau N. vom 12. Oktober 2004 (Bl. 1525 f. Bd. VI. GA) vor, sondern auch die im Berufungsverfahren abgegebene Stellungnahme des Beigeladenen zu 3) vom 22. Dezember 2011 (Bl. 771 ff. Bd IV GA), der vor dem Hintergrund des Aufgabenkreises dieser Behörde (§ 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 NDSchG) und der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil v. 23.8.2012 - 12 LB 170/11 -, S. 24, letzter Absatz, und S. 25, erster Absatz, des Abdrucks [Bl. 1021 f. Bd. V GA]) besondere Bedeutung für die Vermittlung des zur denkmalschutzrechtlichen Beurteilung erforderlichen Fachwissens zukommt.

    Zwar waren das Gutachten und diese Stellungnahmen insoweit objektiv defizitär, als es an Aussagen über die isoliert in den Blick zu nehmenden beeinträchtigenden Auswirkungen allein der sechs Windenergieanlagen des Windparks L. fehlte, und hatte es die Beigeladene zu 3) in ihrer Stellungnahme vom 22. Dezember 2011, unter 5., erster Absatz, (Bl. 771 ff. [775] Bd. IV GA) abgelehnt, eine ausschließlich auf diese sechs Windenergieanlagen beschränkte Betrachtung vorzunehmen (vgl. Senatsurteil v. 23.8.2012 - 12 LB 170/11 -, S. 32, letzter Absatz, und S. 33, erster Absatz, des Abdrucks [Bl. 1025 f. Bd. V GA]).

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14

    Naturschutzrechtliche Bedenken gegen die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2016 - 12 OA 54/16
    Da stets auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung abgestellt werden muss, ist einerseits ohne Belang, wenn sich diese Handlung im Nachhinein als unnötig herausstellt (Nds. OVG, Beschl. v. 26.3.2015 - 7 OB 62/14 -, JurBüro 2015, 368 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 5), andererseits sind die Aufwendungen für ein Privatgutachten, das ohne das Bestehen einer "prozessualen Notlage" eingeholt und in den Prozess eingeführt wurde, auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Prozessgegner und das Gericht auf das Gutachten eingehen (vgl. VGH, Bad.-Württ., Beschl. v. 17.2.2015 - 3 S 2432/14 -, VBlBW 2015, 468 f., hier zitiert nach juris, Rn. 17), es sich also nachträglich als nützlich erweist oder gar weitere Beweiserhebungen erübrigt.

    Ein Widerspruch zu der fehlenden Erstattungsfähigkeit der Kosten für vorangegangene Privatgutachten ist darin nicht zu sehen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 26.3.2015 - 7 OB 62/14 -, JurBüro 2015, 368 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2015 - 3 S 2432/14

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für die Einholung eines Privatgutachtens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2016 - 12 OA 54/16
    Da stets auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung abgestellt werden muss, ist einerseits ohne Belang, wenn sich diese Handlung im Nachhinein als unnötig herausstellt (Nds. OVG, Beschl. v. 26.3.2015 - 7 OB 62/14 -, JurBüro 2015, 368 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 5), andererseits sind die Aufwendungen für ein Privatgutachten, das ohne das Bestehen einer "prozessualen Notlage" eingeholt und in den Prozess eingeführt wurde, auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Prozessgegner und das Gericht auf das Gutachten eingehen (vgl. VGH, Bad.-Württ., Beschl. v. 17.2.2015 - 3 S 2432/14 -, VBlBW 2015, 468 f., hier zitiert nach juris, Rn. 17), es sich also nachträglich als nützlich erweist oder gar weitere Beweiserhebungen erübrigt.
  • BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01

    Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2016 - 12 OA 54/16
    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, bestimmt sich nicht nach der subjektiven Auffassung der Beteiligten, sondern danach, wie ein verständiger Beteiligter, der bemüht ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, in gleicher Weise seine Interessen wahrgenommen hätte (BVerwG, Beschl. v. 11.4.2001 - BVerwGE 9 KSt 2.01 [BVerwG 11 A 13.97] -, NVwZ 2001, 919, hier zitiert nach juris, Rn. 3).
  • VGH Bayern, 03.12.2003 - 1 N 01.1845
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2016 - 12 OA 54/16
    Eine Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten der drei Beigeladenen des Hauptsacheverfahrens bedarf es nicht, da diese in Ermangelung eigener gesamtschuldnerischer Mithaftung für den Kostenerstattungsanspruch des Klägers gegen den Beklagten in Verfahren über Rechtsbehelfe gegen die hier angefochtene Kostenfestsetzung nicht beteiligt sind (vgl. z. T. a. A: Bay. VGH, Beschl. v. 3.12.2003 - 1 N 01.1845 -, NVwZ-RR 2004, 309 f., hier zitiert nach juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 24.07.2008 - 4 KSt 1008.07

    Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten nach in Vorlagetretung des Bürgervereins

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2016 - 12 OA 54/16
    Zwar kann es in besonderen Fallkonstellationen, in denen etwa das Nachvollziehen von Berechnungen oder technischen Zusammenhängen einen mit der Materie nicht vertrauten Laien überfordert, angezeigt sein, sich notfalls mithilfe eines selbst in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens sachkundig zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.7.2008 - BVerwG 4 KSt 1008.07 [BVerwG 4 A 1073.04] -, Rpfleger 2008, 666 f. hier zitiert nach juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 08.10.2008 - 4 KSt 2000.08

    Voraussetzungen einer Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen von Sachverständigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2016 - 12 OA 54/16
    Die Notwendigkeit von Kosten der Teilnahme eines privaten Sachverständigen an der mündlichen Verhandlung beurteilt sich, wenn sein Erscheinen nicht durch eine entsprechende Aufforderung des Gerichts veranlasst worden war, nach denselben Grundsätzen, die für die Erstattung der Kosten von Privatgutachten gelten (BVerwG, Beschl. v. 8.10.2008 - BVerwG 4 KSt 2000.08 [BVerwG 4 A 2001.06] -, juris, Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2014 - 7 LA 168/12

    Berücksichtigung von Verkehrslärm im Rahmen der Abwägung gemäß § 38 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2016 - 12 OA 54/16
    Gutachten und fachliche Stellungnahmen sind ungeeignet, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, oder wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.6.2014 - 7 LA 168/12 -, NdsRpfl 2014, 260 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 10, m. w. N.).
  • BVerwG, 04.10.2007 - 4 KSt 1004.07

    Antrag auf Ablehnung des Vorsitzenden Richters am Bundesverwaltungsgericht wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2016 - 12 OA 54/16
    Die Notwendigkeit solcher Kosten ist aber ebenfalls aus der Sicht einer verständigen, das Gebot der Kostenminimierung berücksichtigenden Partei zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.12.2007 - BVerwG 4 KSt 1004.07 [BVerwG 4 A 1078.04] -, juris, Rn. 2).
  • BVerwG, 06.12.2007 - 4 KSt 1004.07
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2016 - 12 OA 54/16
    Die Notwendigkeit solcher Kosten ist aber ebenfalls aus der Sicht einer verständigen, das Gebot der Kostenminimierung berücksichtigenden Partei zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.12.2007 - BVerwG 4 KSt 1004.07 [BVerwG 4 A 1078.04] -, juris, Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 7 ME 147/05

    Anlage; Antrag ; Antragsänderung; Ausgangsbescheid; Bescheid; Beschwerde;

  • OVG Saarland, 25.09.2013 - 2 E 374/13
  • OVG Hamburg, 17.02.2020 - 3 So 12/19

    Denkmalrechtliche Streitigkeit; prozessuale Notlage; Erforderlichkeit der

    Diese Voraussetzungen - insbesondere die prozessuale Notlage - sind von der die Kostenerstattung begehrenden Partei darzulegen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.9.2016, 12 OA 54/16, JurBüro 2016, 652, juris Rn. 14; VGH München, Beschl. v. 19.2.2019, 1 C 17.1871, juris Rn. 9).

    Tatsächliche oder vermeintliche Unzulänglichkeiten der behördlichen Sachverhaltsermittlung sind jedoch für sich genommen keine ausreichende Rechtfertigung, private Sachverhaltsaufklärung mit dem Anspruch zu betreiben, der hierfür betriebene Aufwand müsse später erstattet werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.9.2016, 12 OA 54/16, JurBüro 2016, 652, juris Rn. 14).

    Eine prozessuale Notlage kommt demnach in denkmalschutzrechtlichen Verfahren nur in besonderen Fallkonstellationen, in denen etwa das Nachvollziehen von Berechnungen oder technischen Zusammenhängen einen mit der Materie nicht vertrauten Laien überfordert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.7.2008, 4 KSt 1008.07, Rpfleger 2008, 666, juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.9.2016, a.a.O., juris Rn. 14; VGH München, Beschl. v. 19.2.2019, 1 C 17.1871, juris Rn.9) oder für die Darlegung erheblicher Tatsachen, die besonderen Sachverstand erfordern und die der Beteiligte nicht aus eigenen Informationen darlegen kann, in Betracht.

    Denn daraus, dass ein Maßstab anzulegen ist, der von einem breiten Kreis von Sachverständigen getragen wird, ergibt sich keineswegs, dass das erforderliche Fachwissen nur aufgebracht werden kann, indem mehrere sachverständige Personen eigens für den jeweils zu beurteilenden Einzelfall die Richtigkeit des angewendeten Maßstabs bekräftigen und/oder dessen Anwendung auf das jeweils in Rede stehende Objekt vornehmen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.9.2016, 12 OA 54/16, JurBüro 2016, 652, juris Rn.14).

    Die Notwendigkeit von Kosten der Teilnahme eines privaten Sachverständigen an der mündlichen Verhandlung beurteilt sich, wenn sein Erscheinen nicht durch eine entsprechende Aufforderung des Gerichts veranlasst worden war, nach denselben Grundsätzen, die für die Erstattung der Kosten von Privatgutachten gelten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.10.2008, 4 KSt 2000/08, juris Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.9.2016, 12 OA 54/16, JurBüro 2016, 652, juris Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2018 - 8 E 86/18

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Festsetzung von erstattungsfähigen

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12. September 2016 - 12 OA 54/16 -, juris Rn. 11; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17. Februar 2015 - 3 S 2432/14 -, juris Rn. 17.
  • VG Hannover, 06.02.2017 - 4 E 512/17

    Abwesenheitsgeld; Berufungszulassungsverfahren; Einwendungen;

    Eine Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen des Hauptsacheverfahrens bedarf es nicht, da diese für den Kostenerstattungsanspruch des Beklagten gegen den Kläger nicht mithaften und daher in Verfahren über Rechtsbehelfe gegen die hier angefochtene Kostenfestsetzung nicht beteiligt sind (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.09.2016 - 12 OA 54/16 -, VG Augsburg, Beschl. v. 24.01.2011 - Au 3 M 11.81 -, im Ergebnis ebenso Nds. OVG, Beschl. v. 12.09.2016 - 12 OA 54/16 -, jeweils juris).
  • VG Hannover, 21.03.2017 - 4 E 1978/17

    Ehegatten; Eheleute; Kostenfestsetzungsverfahren; Kostengrundentscheidung;

    Eine Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 3.) und 4.) des Hauptsacheverfahrens bedarf es nicht, da diese für den Kostenerstattungsanspruch der Beigeladenen zu 1.) und 2.) gegen den Kläger nicht mithaften und daher in Verfahren über Rechtsbehelfe gegen die hier angefochtene Kostenfestsetzung nicht beteiligt sind (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.09.2016 - 12 OA 54/16 -, VG Augsburg, Beschl. v. 24.01.2011 - Au 3 M 11.81 -, im Ergebnis ebenso Nds. OVG, Beschl. v. 12.09.2016 - 12 OA 54/16 -, jeweils juris).
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